Machen Sie Ihre GLASwin-Kasse fit für die Kassensicherungsverordnung KassenSichV

Der Gesetzgeber schreibt durch die Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV) vor, dass jeder der eine elektronische Kasse betreibt, hierfür eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (kurz: TSE) einsetzen muss. Diese Regelung gilt seit dem 01.01.2020. Aufgrund von Verzögerungen bei der Zertifizierung der TSEs hat der Gesetzgeber eine sogenannte Nichtbeanstandungsregelung verfasst und somit eine Fristverlängerung geschaffen, die spätestens zum 31.03.2021 ausgelaufen ist.

Die Kassenfunktion in der GLASwin-Software zählt zu den elektronischen Aufzeichnungssystemen und fällt somit unter die KassenSichV. GLASmatic hat dafür eine Fiskallösung entwickelt. Diese ist gesetzeskonform nach KassenSichV und GoBD und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen.

KassenSichV ab 01.01.2020

Worum geht es beim Kassengesetz?

Beim sog. Kassengesetz handelt es sich um mehrere Rechtsverordnungen, die sowohl die Kassenführung, als auch die ordnungsgemäße Buchführung in Unternehmen regeln. Mit der Einführung des § 146a AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, gehen weitere gesetzliche Verpflichtungen an Unternehmen über. Der Anwendungserlass zu § 146a AO regelt u.a. wer unter das Kassengesetz fällt, was ein elektronisches Aufzeichnungssystem überhaupt ist, welche Anforderungen an einen Beleg gestellt werden sowie auch was Sie bei Kassennachschauen Ihrer Finanzbehörde zur Verfügung stellen müssen.

Die Kassenfunktion in der GLASwin-Software zählt ebenfalls zu den elektronischen Aufzeichnungssystemen, mit dem Barumsätze erfasst und verwaltet werden können und fällt daher unter die KassenSichV. Wenn Sie also die Kassenfunktion in der GLASwin-Software bereits nutzen oder künftig nutzen möchten, so darf dies nur noch in Verbindung mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) erfolgen.

Nichtbeanstandungsregelung am 31.03.2021 ausgelaufen

Wer benötigt eine TSE?

Das Kassengesetz ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Da aber für einen Großteil der elektronischen Kassen oder Aufzeichnungssysteme bis zu diesem Zeitpunkt noch keine zertifizierte TSE zur Verfügung stand und es auch zu Verzögerungen bei der Zertifizierung selbst gekommen ist, hat der Gesetzgeber eine sog. Nichtbeanstandungsregelung verfasst und somit eine Fristverlängerung bis spätestens zum 31.03.2021 geschaffen. Mit dem Ablauf der Nichtbeanstandungsregelung gelten nun seit dem 01.04.2021 die Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und Betreiber elektronischer Kassensysteme müssen verpflichtend eine zertifizierte TSE einsetzen.

Zertifizierte TSE für Kassen

Was schreibt der Gesetzgeber vor?

Nun wird es technisch, aber keine Sorge, wir haben alle erforderlichen Informationen für Sie bereit gestellt und bitten diese sorgfältig durchzulesen!

Grundsätzlich ist jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem nach § 146a AO in Verbindung mit § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE)  zu schützen. Die Architektur der einzelnen Bestandteile sowie die Erfüllung bestimmter Funktionen der TSE wird durch die technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festgelegt. In diesem Fall gilt insbesondere die TR-03153 BSI. Sie beschreibt wie die TSE die elektronischen Kassenaufzeichnungen und -Buchungen sichern muss.

Die TSE ist der zentrale, übergreifende Teil der durch die KassenSichV definierten Schutzmaßnahmen, um Integrität, Authentizität und Vollständigkeit der aufgezeichneten Daten sicherzustellen. Das interne elektronische Aufzeichnungssystem der GLASwin-Kassenfunktion überträgt die zur Absicherung bestimmten Daten an die TSE. Die TSE besteht im gesamten aus einem Sicherheitsmodul, einer einheitlichen digitalen Schnittstelle sowie einem Speichermedium.

Jeder Vorgang, der in der GLASwin-Kasse vorgenommen wird, wird von der TSE in mehreren Schritten protokolliert, wobei jeder einzelne Schritt als "Transaktion" bezeichnet wird, die eine eindeutige, fortlaufende und manipulationssichere Transaktionsnummer erhält. Darüber hinaus wird ein Prüfwert erzeugt. Die TSE muss den Export der gespeicherten, abgesicherten Daten ermöglichen. Über die einheitliche digitale Exportschnittstelle (DSFinV-K) können jederzeit die Daten der Finanzverwaltung, z.B. im Rahmen einer Kassennachschau oder Betriebsprüfung, bereit gestellt werden.

Die wichtigsten Funktionen des Sicherheitsmoduls sind:

  • ein manipulationssicherer Transaktionszähler
  • eine Zeitquelle
  • die Möglichkeit zur Erstellung von Protokolldaten über jeden Absicherungsschritt einer Transaktion und ein Signaturzähler

 


Die GLASmatic® Fiskallösung KassenSichV und GoBD konform

GLASmatic bietet als POS+-Partner von EPSON die passende Lösung für Ihre GLASwin-Kasse. EPSON ist führender Anbieter und weltweit erfahren im Bereich der Fiskalisierung. Als EPSON-Partner haben wir für Sie die passende Lösung für Ihre GLASwin-Kasse.

Die Fiskallösung von GLASmatic®  besteht aus:

Hardwarekomponente

Nach BSI-zertifizierte Epson TSE, USB-Stick für den Anschluss am Kassen-PC (GLASwin-PC) gemäß TR-03153 inklusive Konformitätsbescheid

KassenSichV- und GoBD-konform

Zertifikatslaufzeit 5 Jahre

Anzahl von Signaturen: 20 Mio.

Softwaremodul "GLASwin TSE"

Die Freischaltung des Moduls erfolgt nach Terminvereinbarung via Fernwartungs-Session durch unsere Support-Abteilung.

 


Preisinformation für die GLASmatic Fiskallösung

Die GLASmatic Fiskallösung für Ihre GLASwin-Kasse:

  • Hardware: EPSON USB TSE (nach BSI-zertifizierte TSE gemäß TR-03153, Zertifikats-Laufzeit 5 Jahre): 229,- EUR
  • Software: GLASmatic Zusatzmodul "Fiskallösung" (GLASwin TSE, Software-Modul für die Anbindung an die Epson USB TSE): 389,- EUR
  • Verpackung und Versandkosten: 15,- EUR

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten sind per Vorauskasse bei Bestellung und sofort nach Rechnungsstellung durch Überweisung fällig. Die Ware wird nach Zahlungseingang verschickt.

Es gelten die Verkaufs- und Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzhinweise. Diese können Sie vor Ihrer Bestellung über die unten aufgeführten Links einsehen, speichern oder drucken.


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